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5 Promille für die Feuerwehr

94005990216

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

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Das staatliche Finanzgesetz sieht vor, dass fünf Promille der Einkommenssteuer (IRPEF) einem freiwilligen Verein zugutekommen können – zum Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr Kardaun‑Karneid.

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Mit der Steuererklärung können Sie selbst entscheiden, welcher nicht gewinnorientierte Verein einen Teil Ihrer IRPEF-Steuer erhalten soll.

Durch die Zuweisung der fünf Promille entsteht Ihnen keine höhere Steuerschuld – Sie bestimmen lediglich, wohin ein kleiner Teil Ihrer bereits einbehaltenen Steuer fließt.

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Diese Zuweisung steht zudem nicht in Konkurrenz zur freiwilligen Abgabe von acht Promille an die katholische Kirche.

Wichtig: Bitte geben Sie neben Ihrer Unterschrift im Steuervordruck die Steuernummer der Freiwilligen Feuerwehr Kardaun‑Karneid an: 94005990216

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Wenn Sie nur das Modell CUD erhalten, können Sie auch damit Ihre fünf Promille der Freiwilligen Feuerwehr Kardaun-Karneid zuweisen. Hierfür genügt es, das beiliegende Formblatt zu unterschreiben und die Steuernummer der Feuerwehr (94005990216) einzutragen.

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Das Formblatt kann in einem beschrifteten Kuvert (eigene Steuernummer, Vor- und Zuname, „Wahl für die Zweckbestimmung von fünf und acht Promille der IRPEF“) kostenlos bei jeder Bank oder jedem Postamt abgegeben werden.

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Die Freiwillige Feuerwehr Kardaun-Karneid bedankt sich herzlich für Ihre Unterstützung!

Bank: Raiffeisenkasse Schlern-Rosengarten

IBAN: IT47R 08065 58323 000301230921

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