
5 Promille für die Feuerwehr
94005990216
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Das staatliche Finanzgesetz sieht vor, dass fünf Promille der Einkommenssteuer (IRPEF) einem freiwilligen Verein zugutekommen können – zum Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr Kardaun‑Karneid.
Mit der Steuererklärung können Sie selbst entscheiden, welcher nicht gewinnorientierte Verein einen Teil Ihrer IRPEF-Steuer erhalten soll.
Durch die Zuweisung der fünf Promille entsteht Ihnen keine höhere Steuerschuld – Sie bestimmen lediglich, wohin ein kleiner Teil Ihrer bereits einbehaltenen Steuer fließt.
Diese Zuweisung steht zudem nicht in Konkurrenz zur freiwilligen Abgabe von acht Promille an die katholische Kirche.
Wichtig: Bitte geben Sie neben Ihrer Unterschrift im Steuervordruck die Steuernummer der Freiwilligen Feuerwehr Kardaun‑Karneid an: 94005990216
Wenn Sie nur das Modell CUD erhalten, können Sie auch damit Ihre fünf Promille der Freiwilligen Feuerwehr Kardaun-Karneid zuweisen. Hierfür genügt es, das beiliegende Formblatt zu unterschreiben und die Steuernummer der Feuerwehr (94005990216) einzutragen.
Das Formblatt kann in einem beschrifteten Kuvert (eigene Steuernummer, Vor- und Zuname, „Wahl für die Zweckbestimmung von fünf und acht Promille der IRPEF“) kostenlos bei jeder Bank oder jedem Postamt abgegeben werden.
Die Freiwillige Feuerwehr Kardaun-Karneid bedankt sich herzlich für Ihre Unterstützung!